Liebe Privatpatienten,
immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen mit
privaten Krankenkassen, die eine Übernahme der
Behandlungskosten in voller Höhe verweigern.
Wir empfehlen Ihnen, als Versicherte/r bei einer privaten
Krankenversicherung (PKV) und vor allem bei der Beihilfe,
Ihre Versicherungskonditionen und die erstattungsfähigen
Sätze eingehend zu prüfen.
Häufig kommt es zu einem Differenzbetrag zwischen den
Therapiekosten und den erstattungsfähigen Sätzen Ihres
Versicherungsanbieters, so dass Ihnen ein Eigenanteil zu
den Therapiekosten in Rechnung gestellt wird bzw. Sie die-
sen selbst übernehmen müssen.
Um ggf. entstehende Eigenanteilskosten einschätzen zu
können, raten wir Ihnen im Vorhinein eine Kostenzusage bei
Ihrer Versicherung einzuholen, denn mit Ihrer Unterschrift
auf der Honorarvereinbarung stimmen Sie unseren Preisen
zu und sind zum Zahlen der Rechnung verpflichtet.
Details:
Wir rechnen unsere Leistungen
nach der
GebüTh für die ERGOTHERAPIE
ab.
Die Grundlage unserer Behandlung ist die
Behandlungsvereinbarung
(in Form eines Honorarvertrages),
die zwischen uns, der
Praxis für Ergotherapie Claudia Holthöfer
als Heilmittelerbringer und Ihnen
als privat versicherter Patient geschlossen wird.
Wir schließen keinen Vertrag mit Ihrer privaten
Krankenversicherung oder der Beihilfe ab!
Es gibt keine festen Vergütungssätze für Heilmittel
zwischen den Heilmittelerbringern und den privaten
Krankenversicherungen und/ oder der Beihilfe, aber unsere
Privatpreise sind realistisch und fair gestaltet.
Die genauen Preise für Ihr Heilmittel können Sie
jederzeit gerne persönlich bei uns erfragen.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten
der ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche
Verordnung entweder ganz oder nur teilweise,
vorausgesetzt die Kostenübernahme für ambulante
Ergotherapie ist Bestandteil Ihres Vertrages.
Die Höhe der Kostenübernahme haben sie
in den meisten Fällen zu Vertragsbeginn bei Ihrer
privaten Krankenversicherung selbst gewählt/bestimmt.
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten
gegenüber den Beihilfestellen richtet sich nach den jeweils
gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit unterschiedlich
sein können.
Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der
Gebührenrechnung kommen. Wir weisen Sie darauf hin, dass
Sie, wenn Sie bei der Beihilfe versicherter Patient sind, für
den Differenzbetrag selbst aufkommen müssen.
Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine
Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie
die Rechnung auch dort mit einreichen.